Unsere Durchführungshinweise, zusammengestellt aus der Praxis, geben Ihnen Orientierung für die Umsetzung.
Hier finden Sie die technische Anlage der Deutschen Krankenhaus-gesellschaft sowie die zusammenfassende Vereinbarung zur eVV.
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Sollten Fragen offen bleiben, nehmen Sie jederzeit Kontakt zu uns auf. Gerne über unser Kontaktformular oder direkt per Mail an evv@dmi.de
Der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft haben sich mit der „elektronischen-Vorgangsübermittlungs-Vereinbarung“ (eVV) gemäß § 17c Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 KHG am 9. Juni 2021 auf eine bundeseinheitliche Kommunikation mit den Medizinischen Diensten geeinigt.
Damit stellen sie die Weichen für die digitale Zukunft des deutschen Gesundheitswesens.
Die technische Anlage der eVV regelt ab dem 1. Juli 2022 die Vorgaben für die Beschaffenheit und Übermittlung der digitalisierten Belege mit folgenden Schwerpunkten:
1. Die Qualität der Digitalisierung der Patientenakten
Mit der Erfüllung der Technischen Richtlinie TR 03138 des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wird dieser Anforderung vollumfänglich entsprochen.
2. Die Klassifizierung der Dokumente
Mit der Klassifizierung auf Basis der Klinischen Dokumentenklassenliste (eventcodeList = KDL) als "Value Sets" der Initiative Integrating the Healthcare Enterprise (IHE) wird dieser Anforderung vollumfänglich entsprochen. Ab dem 1. Januar 2024 ist das von DMI bereits angewandte Verfahren für die Dokumentenklassifizierung verpflichtend.
3. Die Übermittlung der Vorgangsdateien
Mit den normgerecht digitalisierten und klassifizierten Belegen der Patientenakten sowie der Bindung mehrseitiger Dokumente, jeweils zu einer PDF Multipage Datei, wird die Grundlage für die geforderte Übermittlung der Vorgangsdateien an das LE-Portal geschaffen.
Lesen Sie mehr zum Thema eVV in unserer neuen Ausgabe der ArchivAktiv.
Als führendes Technologie- und Dienstleistungsunternehmen im deutschen Gesundheitswesen erfüllt DMI alle zuvor genannten Anforderungen der eVV.
Im Schulterschluss mit KIS-/DMS-Partnern ebnen wir den Weg zur effizienten elektronischen Datenübermittlung. Dies wird perspektivisch auch die souveräne digitale Kommunikation zu weiteren Leistungserbringern (KIM) und den Patienten (EPA) unterstützen.
Nehmen Sie gerne Kontakt mit unseren Beratern auf und behalten Sie im Blick, was sich zum 01.01.2024 ändert
Wir freuen uns auf Ihr Projekt.
„Das zentrale Werkzeug im MD-Kontext behält seinen herausragenden Stellenwert: die digitale konsolidierte Patientenakte. Neue Anforderungen wie die elektronische-Vorgangsübermittlungs-Vereinbarung setzen digital verfügbare Patientenakten ebenso voraus wie Tools für eine automatische Zuordnung von Dokumententypen zwischen MD und Krankenhaus. Mit seinem Lösungsportfolio ‚Archivar 4.0‘ sorgt DMI dafür, dass der Betrieb von heute und die Digitalstrategie von morgen zukunftssicher aufgestellt sind.“
Wir stehen Ihnen gerne für weitere Informationen zur Verfügung:
per Webkonferenz, per Telefon und auch in einem persönlichen Termin.
Karin Henke
Vertrieb, Fachberatung